Velo Automation · Digitale Werkzeuge fürs HandwerkIndividuell eingerichtet · getrennte Kundeninstallation
Praxis-Ratgeber

E-Rechnung im Handwerk richtig vorbereiten

E-Rechnung im Handwerk verständlich planen: Pflicht, XRechnung, ZUGFeRD, Versand, Empfang, Archivierung und Software-Prüfung ohne Rechtsberatung.

Kurz erklärt

Ein normales PDF ist nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung; relevant sind strukturierte Rechnungsdaten. Wer erstellt, prüft, versendet, empfängt und archiviert die Rechnung? Diese Schritte müssen vor der technischen Umsetzung feststehen.

Die Fristen im Überblick

Stand August 2026. Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes; maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 15.10.2025. Quellen unten auf der Seite.

Ab wannWen es betrifftWas gilt
27.11.2020Auftragnehmer des BundesRechnungen an Bundesbehörden müssen elektronisch gestellt werden (E-Rechnungsverordnung des Bundes). Format ist grundsätzlich XRechnung. Ausnahmen bestehen unter anderem für Direktaufträge bis 1.000 Euro.
01.01.2025jeder inländische BetriebEmpfangspflicht. Wer von einem anderen inländischen Unternehmen eine E-Rechnung bekommt, muss sie annehmen und verarbeiten können. Eine E-Mail-Adresse reicht dafür technisch aus — die Rechnung muss aber auch lesbar und archivierbar sein.
2025 und 2026alleÜbergangszeit beim Versand. Papierrechnungen bleiben zulässig, sonstige elektronische Rechnungen — etwa ein einfaches PDF — nur mit Zustimmung des Empfängers.
01.01.2027Betriebe mit mehr als 800.000 € VorjahresumsatzSendepflicht. Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, muss im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Betriebe dürfen 2027 noch Papier und PDF verwenden.
01.01.2028alle BetriebeSendepflicht ohne Umsatzgrenze. Ab dann gelten die Anforderungen an Format und Übermittlung für jeden — auch EDI-Verfahren müssen dann den Vorgaben entsprechen.

Für die meisten Handwerksbetriebe heißt das: Empfangen müssen Sie seit 2025. Selbst versenden müssen Sie spätestens ab dem 01.01.2028, bei mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 schon ab dem 01.01.2027. Ob Ihr Betrieb über der Grenze liegt, klärt Ihr Steuerberater — diese Seite gibt technische Orientierung, keine Steuerberatung.

Format, Frist, Ablage

Drei Punkte, an denen es in der Praxis hängt.

01

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 und der Richtlinie 2014/55/EU entspricht. In Deutschland erfüllen das XRechnung und ZUGFeRD ab den Profilen, die der Norm genügen.

Ein eingescanntes Papier oder ein am Rechner erzeugtes PDF ohne strukturierten Datensatz ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige elektronische Rechnung“.

02

Acht Jahre aufbewahren

Nach § 14b Abs. 1 UStG ist jede ein- und ausgehende Rechnung acht Jahre aufzubewahren. Die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt und gilt seit dem 01.01.2025.

Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil unverändert in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Ein Ausdruck oder ein neu erzeugtes PDF genügt dafür nicht.

03

Empfangen ist Pflicht, auch ohne Software

Die Empfangspflicht seit 2025 gilt unabhängig davon, welche Software ein Betrieb einsetzt. Wer eine E-Rechnung nicht annimmt, kann sich nicht darauf berufen, sie nicht öffnen zu können — der Rechnungssteller hat seine Pflicht mit dem Versand erfüllt.

Praktisch bedeutet das: ein fester Posteingang, eine Ablage, die den strukturierten Datensatz behält, und jemand, der beides kennt.

Was der Ablauf lösen soll

Das System wird nicht nach einer allgemeinen Funktionsliste eingerichtet, sondern nach den wiederkehrenden Entscheidungen und Übergaben im Betrieb.

01

Format ist nicht gleich PDF

Ein normales PDF ist nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung; relevant sind strukturierte Rechnungsdaten.

02

Ablauf vor Software klären

Wer erstellt, prüft, versendet, empfängt und archiviert die Rechnung? Diese Schritte müssen vor der technischen Umsetzung feststehen.

03

Fachlich prüfen lassen

Steuerliche und rechtliche Anforderungen gehören zum Steuerberater oder einer qualifizierten Stelle.

Beispielhafter Ablauf

Die konkreten Status, Felder und Freigaben werden im Projektcheck festgelegt.

01

Pflicht einordnen

B2B, öffentliche Auftraggeber und Sondervorgaben unterscheiden.

02

Format wählen

XRechnung, ZUGFeRD oder anderer zulässiger Weg anhand des Empfängers prüfen.

03

Software testen

Testrechnung erzeugen, validieren und Empfang bestätigen lassen.

04

Archiv klären

Originaldatei und Nachweise nachvollziehbar ablegen.

Häufige Fragen

Antworten beziehen sich auf das Velo Handwerker-System und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann Velo E-Rechnungen schon verbindlich zusagen?

Nein. Die Funktion bleibt bis zur technischen und fachlichen Freigabe eine individuell zu prüfende Erweiterung.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nicht automatisch. Entscheidend ist ein zulässiger strukturierter Datensatz.

Welche Software brauchen Handwerker für E-Rechnungen?

Das hängt von Rechnungsempfängern, Steuerberater, Archivierung und vorhandenen Abläufen ab. Deshalb wird die Umsetzung pro Betrieb geprüft.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Diese Seite gibt eine technische Orientierung.

Passend weiterlesen

Vom Überblick zu dem Ablauf, der für den Betrieb tatsächlich relevant ist.

Inhalt geprüft und aktualisiert: 01.08.2026

Quellen

Angaben geprüft am 01.08.2026. Diese Seite gibt technische Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Auskunft Ihres Steuerberaters.

Kostenloser Projektcheck

Zeig uns einen echten Ablauf aus deinem Betrieb.

Wir prüfen, ob eine Standardsoftware genügt oder eine individuelle Installation sinnvoll ist.

Projektcheck starten

Website-Demo ansehen