Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Einrichtung und Betrieb des Velo Handwerker-Systems · Stand: August 2026 · Entwurfsfassung
Diese Bedingungen liegen als Entwurf vor und sind noch nicht anwaltlich geprüft. Solange dieser Hinweis hier steht, stützen wir keinen Vertragsschluss auf diese Fassung — maßgeblich ist das individuelle Angebot samt der dort beigefügten Anlagen.
Diese Bedingungen gelten für das Velo Handwerker-System — Einrichtung und Betrieb von Website oder Anfrageformular sowie eines Betriebs-Dashboards für Handwerksbetriebe. Für andere Leistungen von Velo Automation gelten die auf velo-automation.de veröffentlichten Bedingungen.
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Velo Automation, Einzelunternehmen, Inhaber Markus Knigge, Warnestr. 10, 38259 Salzgitter (nachfolgend „Anbieter").
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Annahme des Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt; der Anbieter dokumentiert diese Bestätigung. Ergibt sich, dass der Kunde Verbraucher ist, kann der Anbieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
§ 2 Zweiteiliger Vertrag
(1) Der Vertrag besteht aus zwei rechtlich getrennten Teilen:
- Die Einrichtung ist eine Werkleistung. Sie ist einmalig, wird gesondert vergütet und endet mit der Abnahme (§ 4).
- Der Betrieb ist ein Dauerschuldverhältnis. Er beginnt mit der Abnahme, wird monatlich vergütet und richtet sich nach § 8.
(2) Die Trennung ist ausdrücklich gewollt: Endet der Betrieb, bleibt die eingerichtete Installation als Werkleistung erbracht. Was mit ihr bei Vertragsende geschieht, regelt § 8 Abs. 4 bis 6.
§ 3 Vertragsgegenstand und Pakete
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket. Es gibt zwei Varianten — mit neuer Website und ohne neue Website, wenn eine vorhandene Website bestehen bleibt:
| Paket | Mit neuer Website | Ohne neue Website |
|---|---|---|
| Einstieg | Website Start — 690 € Einrichtung, 49 €/Monat | Formular Start — 390 € Einrichtung, 29 €/Monat |
| Dashboard | Website + Dashboard — 1490 € Einrichtung, 99 €/Monat | Dashboard + Formular — 990 € Einrichtung, 79 €/Monat |
| Komplett | Betrieb Komplett — 2990 € Einrichtung, 179 €/Monat | Betrieb Komplett — 2490 € Einrichtung, 159 €/Monat |
(2) Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot; die Aufstellung auf der Seite Preise gibt den jeweils aktuellen Stand wieder.
(3) Der Preis ist nicht an die Zahl der Mitarbeitenden gekoppelt. Wächst der Betrieb, ändert sich das monatliche Entgelt dadurch nicht.
(4) Ergänzend sind die auf der Seite Module aufgeführten Bausteine buchbar — Mitarbeiter und Zuordnung 19 €/Monat, Zeiterfassung 19 €/Monat, Fuhrpark 15 €/Monat sowie Material und Lager 29 €/Monat, alle vier zusammen 59 €/Monat, zzgl. der dort genannten Einrichtung. Auch Module werden je Betrieb berechnet, nicht je Person.
(5) Nicht Vertragsgegenstand sind Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung, die Buchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Vertretung des Kunden gegenüber Dritten. Der Anbieter stellt Werkzeuge bereit; die fachliche und kaufmännische Verantwortung bleibt beim Kunden.
§ 4 Einrichtung und Abnahme
(1) Die Einrichtung umfasst nach Maßgabe des Angebots: Aufsetzen der Installation, Übernahme von Inhalten und Stammdaten, Einrichtung von Formular, Leistungen und Abläufen sowie eine Einweisung nach § 6a Abs. 3.
(2) Nach Bereitstellung fordert der Anbieter den Kunden in Textform zur Abnahme auf und setzt ihm dafür eine Frist von 14 Tagen. In der Aufforderung weist er darauf hin, dass die Einrichtung als abgenommen gilt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert. Erfolgt weder Abnahme noch eine solche Verweigerung, gilt die Einrichtung mit Fristablauf als abgenommen. Bei einem wesentlichen Mangel tritt diese Wirkung nicht ein.
(3) Der laufende Betrieb und das monatliche Entgelt beginnen mit der Abnahme.
(4) Ratenzahlung: Auf Wunsch verteilt der Anbieter die Einrichtungsgebühr auf 12 gleiche Monatsraten. Der Gesamtbetrag bleibt unverändert; Zinsen oder Aufschläge fallen nicht an. Endet der Vertrag vor Ablauf der Ratenzahlung aus einem Grund, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, werden die offenen Raten mit dem Vertragsende fällig — die Einrichtung ist als Werkleistung bereits erbracht und abgenommen. Kündigt der Kunde außerordentlich aus einem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, oder kündigt der Anbieter ohne wichtigen Grund, entfallen die offenen Raten.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die erforderlichen Angaben und Inhalte bereit: Leistungen, Texte, Bildmaterial, Logo, Stammdaten sowie bei bestehender Website den technischen Zugang zur Einbindung des Formulars.
(2) Er versichert, zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein, insbesondere bei Bildmaterial und Referenzen.
(3) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson, auch für Meldungen nach § 9 Abs. 8.
(4) Der Kunde informiert seine eigenen Kunden nach Art. 13 und 14 DSGVO. Der Anbieter stellt ihm dafür eine Beschreibung der Verarbeitung und einen Textbaustein für dessen Datenschutzerklärung zur Verfügung.
(5) Verzögert sich die Einrichtung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Betrieb, Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Der Anbieter betreibt Website und Dashboard auf Servern in Deutschland, sichert die Daten mindestens täglich und spielt Sicherheitsaktualisierungen ein.
(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Kalenderjahr und am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster von insgesamt höchstens acht Stunden je Monat sowie Störungen außerhalb seines Einflussbereichs — insbesondere Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber, Netzstörungen und Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Der Anbieter darf das System weiterentwickeln, solange der vereinbarte Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird. Änderungen, die den Alltag spürbar verändern, kündigt er vorher in Textform an.
(4) Inhaltliche Änderungen an Website und Formular im üblichen Umfang eines Handwerksbetriebs — Leistungen, Texte, Preise, Ansprechpartner — sind im monatlichen Entgelt enthalten. Eine vollständige Neugestaltung oder die Aufnahme eines weiteren Betriebs sind gesonderte Leistungen.
§ 6a KI-Funktionen und Einordnung nach der KI-Verordnung
(1) Das Dashboard kann nach Maßgabe des Angebots Funktionen enthalten, die auf einem KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 beruhen — insbesondere Vorschläge zur Bearbeitung eingehender Anfragen und zur Vorbereitung von Angebotstexten.
(2) Solche Funktionen erzeugen Vorschläge. Sie treffen keine Entscheidungen und versenden nichts selbstständig. Jede Verwendung setzt die Prüfung und Freigabe durch eine Person des Kunden voraus, die befugt und fachlich in der Lage ist, den Vorschlag zu ändern, zu ersetzen oder zu verwerfen. Eine automatische Freigabe sieht das System nicht vor.
(3) Der Anbieter stellt das System unter eigenem Namen bereit und ist insoweit Anbieter im Sinne von Art. 3 Nr. 3 der KI-Verordnung; der Kunde ist Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4. Die Einweisung nach § 4 Abs. 1 vermittelt den Beschäftigten des Kunden die Kenntnisse, die für einen sachkundigen Einsatz erforderlich sind — insbesondere zu Funktionsweise, Grenzen und typischen Fehlerbildern. Sie dient dem Kunden als Nachweis seiner Maßnahmen nach Art. 4 der KI-Verordnung. Der Anbieter dokumentiert Inhalt, Datum und Teilnehmende.
(4) Das System fällt nach der dokumentierten Bewertung des Anbieters nicht unter Anhang III der KI-Verordnung. Der Anbieter überprüft diese Bewertung bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs und stellt eine Systembeschreibung mit Zweckbestimmung, Art der eingesetzten Modelle, Verarbeitungsort, bekannten Beschränkungen und vorgesehener menschlicher Aufsicht zur Verfügung.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise sind Nettopreise; Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, soweit sie anfällt.
(2) Die Einrichtung wird nach Abnahme in Rechnung gestellt, bei Ratenzahlung monatlich anteilig. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter Website und Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend abschalten. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen; die Daten des Kunden werden nicht gelöscht. Von der Sperrung ausgenommen bleibt der lesende Zugriff, den der Kunde zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt — insbesondere zur Beauskunftung betroffener Personen und zur Meldung einer Datenschutzverletzung. Der Anbieter richtet ihn auf Anforderung in Textform innerhalb von zwei Werktagen ein.
(5) Die Unterstützung des Kunden bei Betroffenenanträgen ist im Rahmen der bereitgestellten Systemfunktionen mit dem monatlichen Entgelt abgegolten. Darüber hinausgehende Unterstützung vergütet der Kunde nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz nach vorheriger Ankündigung.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Datenübergabe
(1) Der Betrieb läuft 12 Monate ab Abnahme und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt in Textform; eine E-Mail genügt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende erhält der Kunde seine Daten in einem offenen, maschinenlesbar auswertbaren Format — Kunden, Aufträge, Angebote, Rechnungen, Dokumente und Belege. Die Übergabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende und ist im Preis enthalten. Bei einer vom Anbieter erstellten Website erhält der Kunde zusätzlich Inhalte und Bildmaterial.
(5) Nach Wahl des Kunden gibt der Anbieter die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Beendigung heraus oder löscht sie. Trifft der Kunde binnen 30 Tagen nach Vertragsende keine Wahl in Textform, gibt der Anbieter die Daten nach Absatz 4 heraus und löscht den Bestand anschließend vollständig. Die Löschung bestätigt er in Textform. Unberührt bleiben Daten, deren Aufbewahrung der Anbieter gesetzlich schuldet; diese werden gesperrt, nicht weiterverarbeitet und nach Fristablauf gelöscht.
(6) Eine Domain, die auf den Kunden lautet, verbleibt bei ihm. Auf Wunsch unterstützt der Anbieter beim Umzug zu einem anderen Anbieter.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Alle personenbezogenen Daten, die der Anbieter im Rahmen des Betriebs von Website und Dashboard verarbeitet — insbesondere Kunden-, Auftrags-, Angebots- und Rechnungsdaten des Betriebs sowie Fotos und Belege —, verarbeitet er ausschließlich als Auftragsverarbeiter. Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde. Das gilt auch für die Daten der Besucher der für den Kunden betriebenen Website.
(2) Der vom Anbieter gestellte Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Vertrages und wird gemeinsam mit dem Hauptvertrag abgeschlossen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten beginnt nicht vor beiderseitiger Unterzeichnung der Anlage 1. Bei Widersprüchen zur Datenverarbeitung geht Anlage 1 diesen Bedingungen vor.
(3) Verarbeitet werden Stamm- und Kontaktdaten, Auftrags- und Abrechnungsdaten, Korrespondenz sowie Fotos und Belege der folgenden Kategorien betroffener Personen: Kundinnen und Kunden des Betriebs, deren Ansprechpersonen, Beschäftigte des Kunden, Lieferanten und Nachunternehmer sowie Besucher der betriebenen Website. Einzelheiten zu Art, Zweck, Datenkategorien und Dauer regelt Anlage 1.
(4) Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Dies gilt auch für die Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Ist er gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Kunden diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet. Ein Einsatz der Daten zum Training allgemeiner Sprachmodelle findet nicht statt.
(5) Der Anbieter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind. Die Verpflichtung wird dokumentiert und wirkt über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.
(6) Der Anbieter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Dazu gehören mindestens: Verschlüsselung der Übertragung und der Datenträger im Ruhezustand, getrennte Installation je Kunde, rollenbasierte Zugriffskontrolle mit Zwei-Faktor-Authentisierung für administrative Zugänge, Protokollierung administrativer Zugriffe, verschlüsselte Sicherungen mit dokumentiertem Wiederherstellungstest sowie eine jährliche Überprüfung.
(7) Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung der in Anlage 1 benannten Unterauftragnehmer, insbesondere des Rechenzentrumsbetreibers. Wechsel oder Hinzuziehung weiterer Unterauftragnehmer zeigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen aus einem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen; in diesem Fall kann der Anbieter die Änderung unterlassen oder den Vertrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Umstellung kündigen. Der Anbieter erlegt jedem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten auf und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.
(8) Der Anbieter meldet jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden in Textform an die nach § 5 Abs. 3 benannte Ansprechperson, mit Art der Verletzung, betroffenen Kategorien und Umfang, wahrscheinlichen Folgen und Abhilfemaßnahmen. Er unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO.
(9) Der Anbieter unterstützt den Kunden dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu erfüllen, und stellt Export-, Such-, Berichtigungs- und Löschfunktionen bereit. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Anbieter, leitet dieser den Antrag innerhalb von drei Werktagen an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst.
(10) Der Anbieter stellt alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO bereit und ermöglicht Überprüfungen nach Ankündigung mit zwei Wochen Frist während der üblichen Geschäftszeiten; einmal jährlich im Entgelt enthalten, darüber hinaus nach Aufwand. Er informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen Datenschutzrecht verstößt, und darf deren Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
(11) Für die Verarbeitung auf der Website des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Nutzungsrechte und Referenz
(1) Mit vollständiger Zahlung der Einrichtung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Inhalten und Gestaltungen. Die Rechte an der zugrunde liegenden Software verbleiben beim Anbieter; sie wird für die Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen.
(2) Inhalte, Logos und Bildmaterial des Kunden bleiben dessen Eigentum. An den vom System erzeugten Ausgaben — etwa Angebots- und Rechnungstexten — stehen dem Anbieter keine Rechte zu; der Kunde darf sie unbeschränkt nutzen, auch nach Vertragsende.
(3) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass dieser Schaden je Schadensfall der Summe der für zwölf Monate vereinbarten laufenden Entgelte zuzüglich des Einrichtungsentgelts entspricht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren, dem Anbieter der Nachweis eines geringeren vorhersehbaren Schadens unbenommen.
(3) Verwendet der Kunde einen Vorschlag des Systems ohne die nach § 6a Abs. 2 geschuldete Prüfung, trifft ihn ein Mitverschulden nach § 254 BGB, das die Ersatzpflicht entsprechend mindert oder ausschließt. Die Absätze 1 und 5 bleiben unberührt. Die kaufmännische und steuerliche Richtigkeit erstellter Angebote und Rechnungen prüft der Kunde; das System stellt Werkzeuge bereit, trifft aber keine steuerliche Beurteilung.
(4) Der Anbieter sichert den Datenbestand mindestens täglich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf. Für den Verlust von Daten haftet er nach den Absätzen 1 bis 3; der ersatzfähige Schaden ist auf den Aufwand zur Wiederherstellung aus der jüngsten ordnungsgemäßen Sicherung begrenzt. Hat der Kunde Daten außerhalb des vom Anbieter gesicherten Systems vorgehalten, gilt für diese der Aufwand, der bei ordnungsgemäßer eigener Sicherung erforderlich gewesen wäre.
(5) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO sowie der Innenausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleiben von den Beschränkungen dieses Paragrafen unberührt, soweit der Anbieter den ihm als Auftragsverarbeiter speziell auferlegten Pflichten nicht nachgekommen ist oder gegen eine rechtmäßige Weisung gehandelt hat.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Braunschweig, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(2) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, an behördliche Vorgaben oder an eine technische Weiterentwicklung erforderlich ist, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht einschränkt, und soweit die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen des Entgelts, des Leistungsumfangs, der Laufzeit und dieser Änderungsklausel sind auf diesem Weg ausgeschlossen; sie bedürfen einer Vereinbarung. Die Änderung teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform unter Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung mit und weist auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Frist kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Entwurfsfassung vom August 2026, überarbeitet nach einer internen Compliance-Prüfung am 01.08.2026. Diese Bedingungen sind keine Rechtsberatung und müssen vor der ersten Verwendung anwaltlich geprüft werden — insbesondere die Anlage 1 (Auftragsverarbeitung), die Haftungsbegrenzung in § 11 und die Änderungsklausel in § 12 Abs. 2.